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DIE BAUGENOSSENSCHAFT NEUMARKT MBH
Die Baugenossenschaft Neumarkt eG vermietet ausschließlich Wohnungen in Neumarkt. Das ehemals gemeinnützige Wohnungsbauunternehmen erfüllt auch heute noch die Kriterien des ehemals als Grundlage dienenden Gemeinnützigkeitsgesetzes. Deshalb ist es erforderlich, dass ein Mietbewerber Mitglied der Genossenschaft wird. Mit einem Beteiligungskapital von 700,-- Euro und einem (verlorenen) Beitrittsgeld von 40,-- Euro sind die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt. Bei Antragstellung ist eine Bearbeitungsbeühr in Höhe von 40,-- Euro zu leisten, die im Falle einer positiven Entscheidung als Beitrittsgeld verwendet wird.
Die Baugenossenschaft wird eigenverantwortlich geleitet vom Vorstand.
Der Vorstand wird gewählt durch die Mitgliederversammlung (Generalversammlung). Diese findet jährlich statt mit dem Zweck, den Bericht des Vorstandes über das vergangene Wirtschaftsjahr entgegenzunehmen und die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang der Bilanz zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen.
Die Genossenschaft wird vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. mit dem Sitz in München (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) jährlich geprüft. http://www.vdwbayern.de/
DIE WVG WOHNBAU- UND VERWALTUNGSGESELLSCHAFT NEUMARKT MBH
Die WVG Neumarkt GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Baugenossenschaft Neumarkt eG.